Fachverband Möbelspedition und Logistik Mitteldeutschland e.V.
Wir besitzen das Siegel des FMM Fachverbandes e.V. und verpflichten uns daher:
- Grundsätzlich nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns zu arbeiten.
 - Sich der Prüfung zur Fachkunde und der Prüfung zur finanziellen und persönlichen Leistungsfähigkeit regelmäßig zu stellen.
 - Die Vorgaben zur EN 12522 in der jeweils neuesten Fassung (soweit zutreffend), bestmöglich umzusetzen.
 - Insbesondere einen fairen Umgang mit seinem Berufskollegen, seinen Kunden und seinen Lieferanten zu pflegen.
 - In seinen Angeboten verständlich und umfassend seine Leistungen zu beschreiben und diese detailliert in Kosten zu fassen.
 - Seinen Kunden allumfassend zu beraten, um Schäden am Umzugsgut oder Beeinträchtigungen beim Ablauf des Umzuges vorzubeugen.
 - Entsprechende Versicherungen für seine Tätigkeit als Umzugsberater, Transportunternehmer, Umzugsunternehmer, Verpacker, Monteur und Lagerhalter vorzuhalten.
 - Allgemeine Geschäftsbedingungen mit ausdrücklichem Hinweis auf Haftung und Versicherungsbedingungen auszuhändigen.
 - Fahrzeuge / Transportmittel für die Erbringung der Leistung speziell auszurüsten (Trennwände, Ladebordwand, Polsterung, Zurr-Ösen usw.) und nach neuesten ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten anzuschaffen.
 - Weitestgehend mehrfach verwendbare Verpackungsmittel zu verwenden und diese nach ihrer Gebrauchsfähigkeit dem Recycling zuzuführen.
 - Seinen Kunden offen darüber zu informieren, sollte er aus welchem Grund auch immer nicht fähig sein, eine bestimmte Leistung generell oder zurzeit nicht erbringen zu können.
 - Beim Einsatz der Transport / Hilfsmittel, die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und nachweislich unterwiesene Mitarbeiter einzusetzen.
 - Im Lagergeschäft Räumlichkeiten vorzuhalten, die für das Lagergut entsprechend geeignet sind. Die Lager müssen gegenüber Temperaturschwankungen, hoher Luftfeuchtigkeit, Staub, Schmutz, Gerüchen, Ungeziefer und Schädlingen geschützt sein.
 - Seine Mitarbeiter regelmäßig für das zu erbringende Geschäft weiterzubilden, sowie zu Maßnahmen zur geistigen und körperlichen Tüchtigkeit zu schulen.
 - Die vorstehenden Punkte durch ein eingesetztes Gremium prüfen zu lassen.
 



